Verkehrsgerichtstag fordert mehr Klarheit bei Dashcams

Ein Arbeitskreis diskutierte ohne Teilnehmer aus dem Taxi-Gewerbe nur über den Blick nach außen und nicht über die Verwendung von Kameras zur Überfall-Prävention.
Im Foyer der Sparkasse Goslar formulierten (v.l.) Kai Lohse, Prof. Dr. Reinhard Greger, Dr. jur. Michael Nugel, Dr. Holger Niehaus und Markus Heberlein eine Empfehlung zur Verwendung von Dashcams. (Foto: Dietmar Fund)
Im Foyer der Sparkasse Goslar formulierten (v.l.) Kai Lohse, Prof. Dr. Reinhard Greger, Dr. jur. Michael Nugel, Dr. Holger Niehaus und Markus Heberlein eine Empfehlung zur Verwendung von Dashcams. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Arbeitskreis VI des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages beklagt in seiner Empfehlung vom 29. Januar 2016 die unklare Rechtslage bezüglich der Verwendung so genannter Dashcams. Er empfiehlt „eine gesetzliche Regelung, die auf der Basis des europäischen Datenschutzrechts möglichst ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der EU gewährleistet“.

Anstelle eines generellen Verbots oder einer generellen Zulassung von Aufzeichnungen mit diesen Kameras im Auto solle der Gesetzgeber einen „sachgerechten Ausgleich“ zwischen dem Beweisinteresse und dem Persönlichkeitsrecht treffen, heißt es in der Empfehlung weiter. „Dieser Ausgleich könnte darin bestehen, dass die Aufzeichnung mittels derartiger Geräte dann zulässig ist, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen, insbesondere bei einem (drohenden) Unfall, erfolgt oder bei ausbleibendem Anlass kurzfristig überschrieben wird“, lautet der Abschnitt 4 der Empfehlung.

Wie dieser Abschnitt zeigt, diskutierte der Arbeitskreis nur die Perspektive, mit einer Dashcam das Geschehen auf der Straße festzuhalten. Die für das Taxi-Gewerbe viel wichtigere Möglichkeit, mit einer zweiten Kamera die Fahrgäste im Innenraum zu fotografieren oder zu filmen, um mit einem Hinweis auf die Videoüberwachung Überfälle zu verhindern, sprach kein Redner an.

Gleichzeitig enthält gerade der Abschnitt 4 der Empfehlungen Argumente, die das mobile Gewerbe gegenüber den restriktiven Datenschützern anführen könnte, um die festgefahrene Diskussion über die Zulässigkeit von Dashcams in Taxis und Mietwagen wieder neu anzufachen. Was als „kurzfristig“ anzusehen sei, wollte der Arbeitskreis übrigens bewusst nicht zeitlich festlegen, um die technische Entwicklung nicht zu bremsen.

Für den Arbeitskreis VI hatten sich 346 Teilnehmer angemeldet. Auf der Teilnehmerliste stand kein einziger Vertreter eines Taxi-Verbands. Unter den Rechtsanwälten, die die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer stellten, war der Münchner Juristen Michael Bauer einer der wenigen, die einen engen Bezug zum mobilen Gewerbe haben.
 

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