Taxi-Bundesverband weist auf neue Überbrückungshilfen hin

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. rät dazu, wegen der Überbrückungshilfe III Plus immer mal wieder auf die Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums zu schauen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier legt demnächst eine neue Überbrückungshilfe III Plus auf, die für das Taxi- und Mietwagengewerbe interessant sein könnte. (Foto: BPA/Steffen Kugler)
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier legt demnächst eine neue Überbrückungshilfe III Plus auf, die für das Taxi- und Mietwagengewerbe interessant sein könnte. (Foto: BPA/Steffen Kugler)
Dietmar Fund

Für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 kann man seit dem 16. Juli 2021 Mittel aus den verlängerten Überbrückungshilfen III (ÜH III) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) beantragen. Sie bestehen aus der Neustarthilfe Plus, die natürliche Personen beziehungsweise Soloselbständige seither beantragen können, und der Überbrückungshilfe III Plus. Sie kann allerdings momentan noch nicht beantragt werden. Darauf weist der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hin.

Der Taxi-Bundesverband geht davon aus, dass die Überbrückungshilfe III Plus die für das mobile Gewerbe relevantere Fördermaßnahme ist, weil es bei ihr um die Erstattung von Fixkosten geht. Sie könne voraussichtlich erst in einigen Wochen beantragt werden.

Der BVTM rät deshalb den Taxi- und Mietwagenbetrieben dazu, regelmäßig auf der Homepage des Ministeriums nachzuschauen, ob dort schon Informationen dazu verfügbar sind. Unter den Pressemitteilungen war bis zum 22. Juli 2021 nur eine zu finden, die diese neue Maßnahme mit ankündigt, aber wie der BVTM darauf hinweist, dass man sie noch nicht beantragen kann.

Wie der BVTM ergänzt, sind wie bei der Überbrückungshilfe III auch bei der Überbrückungshilfe III Plus nur Unternehmen antragsberechtigt, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen können. Auch das neue Programm könne nur durch „Prüfende Dritte“ wie zum Beispiel Steuerberater über das Antragsportal ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Dort stehen zu allen Programmen auch die meist gestellten Fragen (FAQ), die für eine erste Orientierung eine gute Hilfestellung geben.

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