In Einbahnstraßen auf Radler achten
Laut einer Umfrage des Versicherers R+V 24 rechnet ein gutes Viertel der Autofahrer nicht damit, dass ihnen in einer Einbahnstraße ein Fahrradfahrer entgegenkommen könnte. Das sei möglich, wenn es sich um eine Straße mit Tempo 30 handelt. Es werde durch ein Zusatzzeichen mit abgebildetem Fahrrad angezeigt.
Kritisch könne nicht nur der Gegenverkehr werden, schreibt der Versicherer. Aus rechts abgehenden Einbahnstraßen könnten Radler kommen. Außerdem entfalle in solchen Einbahnstraßen die Pflicht, sich beim Linksabbiegen links einzuordnen, um entgegenkommenden Radlern Platz zu lassen. Auf jeden Fall seit Vorsicht das oberste Gebot.
Umfragen zu solchen und anderen Verkehrsthemen lässt R+V 24 regelmäßig durchführen.
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