Taxistreit am Züricher Flughafen noch nicht beigelegt
Der Züricher Stadtrat hat seine Taxiordnung geändert. In einer entsprechenden Verfügung des Polizeidepartements, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, heißt es in Artikel 10:
1. Ein ortsfremder Taxidienst, der in seinem Herkunftsort rechtmäßig Taxidienstleistungen erbringt, hat das Recht, nach Maßgabe und unter Mitführung der am Herkunftsort ausgestellten Bewilligung
a) Kundinnen und Kunden nach Zürich zu transportieren und auf der direkten Rückfahrt eine neue Kundin oder einen neuen Kunden mit Zielort außerhalb von Zürich mitzunehmen;
b) Kundinnen und Kunden auf Bestellung oder Vermittlung hin in Zürich abzuholen und an einen beliebigen Ort zu transportieren.
2. Für alle anderen Taxidienstleistungen wird ein Stadtzüricher Taxiausweis und eine Stadtzüricher Betriebsbewilligung benötigt.
Taxifahrer beispielsweise aus dem benachbarten Deutschland oder Österreich dürfen sich ab dem kommenden Jahr also zwar nicht ohne Bewilligung in Zürich aufstellen und auf Fahrgäste warten, aber jederzeit Kunden in die Stadt bringen und auf direkten Rückweg neue Fahrgäste mitnehmen (nur auf Vorbestellung).
Was den Flughafen betrifft, besteht aber offenbar noch Klärungsbedarf. Wie der „Südkurier“ berichtete, ist damit nach Ansicht der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee noch keine Lösung erzielt. Es müsse zunächst rechtlich geklärt werden, inwieweit die neue Taxiordnung der Stadt Zürich auch für Kloten, den Standort des Flughafens, gelte. Darüber hinaus sei noch nicht klar, ob damit die Staatsverträge aus den 50er Jahren hinfällig seien, über die seit nunmehr rund zwei Jahren diskutiert wird.
Auch nach Informationen des Verbands des Verkehrsgewerbes Südbaden ist eine Einigung noch nicht erzielt. Die "Taxiproblematik" am Flughafen sei inzwischen von den deutsch-schweizerischen Fluglärmverhandlungen abgekoppelt worden. Die Verschiebung der sogenannten 90-Tage-Regelung für ausländische Taxis liege darin begründet, dass einige Schweizer Berufschauffeure dagegen vor Gericht gezogen sind. Diese juristischen Bewertungen müssten erst abgewartet werden. Vor dem Frühjahr 2013 sei hier nicht mit einer Entscheidung zu rechnen, bis dahin bleibe alles beim Alten. Der Verbands des Verkehrsgewerbes Südbaden will sich aber zusammen mit dem BZP und österreichischen Verbänden weiterhin dafür einsetzen, dass die jahrzehntelang geübte Praxis auch in Zukunft fortbesteht.
Rückblick: Im Jahr 2010 stieß man in der Schweiz auf zwei seit 1953 bzw. 1957 bestehende bilaterale Abkommen mit Deutschland und Österreich. In diesen Verträgen über den grenzüberschreitenden, gewerbsmäßigen Personentransport ist das Abholen von Fahrgästen am Flughafen Zürich-Kloten durch Taxis, Limousinen und Personenwagen aus den beiden Nachbarländern untersagt. Auch dann, wenn der Taxiunternehmer einen Kunden auf Bestellung abholen möchte.
Jahrzehntelang erinnerte sich offenbar niemand an diese Verträge – bis vor zwei Jahren. Seitdem wird um eine Lösung gerungen. Wie es scheint, ist nun trotz anderslautender Presse-Berichte der letzten Tage das Thema der grenzüberschreitenden Beförderungen zum und vom Flughafen Zürich-Kloten immer noch nicht geklärt.
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