Bozen führt Taxi-Gutscheine für Behinderte ein

Mit der Taxi-Mobility-Card müssen Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer nach der Fahrt selbst abrechnen.

Mit der Taxi-Mobility-Card bekommen gehandicapte Bürgerinnen und Bürger Gutscheine, die sie nach der Taxifahrt einlösen können. (Foto: Gemeinde Bozen)
Mit der Taxi-Mobility-Card bekommen gehandicapte Bürgerinnen und Bürger Gutscheine, die sie nach der Taxifahrt einlösen können. (Foto: Gemeinde Bozen)
Dietmar Fund

In der Stadt Bozen in Südtirol ist Anfang Februar 2019 das zunächst auf ein Jahr angelegte Pilotprojekt „Taxi-Mobility-Card“ gestartet. Einwohner mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 67 Prozent können die Karte am Bürgerschalter der Stadtverwaltung oder in Bürgerzentren beantragen. Dazu brauchen sie eine ärztliche Bescheinigung über den Grad ihrer Behinderung. Anschließend können sie maximal 30 Taxigutscheine im Wert von drei Euro verrechnet bekommen.

Das Verfahren sieht vor, dass die Inhaber der Taxi-Mobility-Card den Taxifahrer ganz normal bezahlen. Er stellt ihnen dann nach der Vorlage der Karte einen Gutschein aus, den die gehandicapten Bürgerinnen und Bürger anschließend dort einlösen können, wo sie ihre Taxi-Moblity-Card bekommen haben.

Fahren dürfen die Karteninhaber täglich und rund um die Uhr im Gemeindegebiet Bozen. Pro Fahrt können sie nur einen Gutschein verrechnen.

Die Aktion wurde vom Beirat für Menschen mit Behinderung zusammen mit dem Beauftragten des Bürgermeisters zum Thema Barrierefreiheit und weiteren Partnern ausgearbeitet. Zu ihnen zählt auch die Genossenschaft Taxi Bozen 24 h Funk-Radio.

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