Zum 1. Mai 2021 sind EU-weit neue Vorschriften zur Reifenkennzeichnung in Kraft getreten. Dadurch müssen auf dem Reifenlabel die bisherigen Angaben zur Kraftstoffeffizienz, zur Nasshaftung und zum Rollgeräusch ergänzt werden. Darauf weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hin.
Neu kommen nun verpflichtende Angaben zur Reifenmarke, zur Typkennung, zur Dimensionsbezeichnung und zur Eignung des Reifens auf Schnee und Eis hinzu. Außerdem trägt das Label einen QR-Code, der zu einer neuen EU-Datenbank verlinkt. Dort kann man weitere Informationen zum jeweiligen Reifentyp abrufen.
Der Verband denkt, dass Verbraucher anhand der neuen Angaben verschiedene Reifentypen besser miteinander vergleichen können, vor allem in Fällen, bei denen keine Reifentests einschlägiger Organisationen oder Zeitschriften vorliegen. Michael Schwämmlein, Geschäftsführer Technik des BRV, fügt aber einschränkend hinzu, dass für die Gesamtbeurteilung eines Reifens noch weitere Faktoren wichtig seien, die nicht auf dem Label stünden. Er nennt unter anderem das Bremsverhalten auf trockener Fahrbahn, Aquaplaning und Seitenführung und den Verschleiß als wichtige Beurteilungskriterien.
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