Verschärfte Kontrollen in Hamburg

In Hamburg gibt es, im Gegensatz zu den meisten anderen Bezirken in Deutschland, keine Mengenbeschränkung für Taxikonzessionen. Die Hamburger Aufsichtsbehörde informierte Ende 2012 Taxiunternehmen über die geplanten strengeren Richtlinien zur Kontrolle und Annahme von Konzessionsanträgen in 2013.

Ab sofort wird bei einem Antragsverfahren nicht mehr nur die Plausibilität der Angaben zur Laufleistung des Taxis überprüft, sondern auch die Angaben zum Fahrereinsatz. Besonders kritisch beäugt werden dabei Anträge von Unternehmen, die nicht den Einsatz von mindestens zwei Vollzeitkräften pro Taxi nachweisen können.

Ausführlichere Informationen zu den verschärften Maßnahmen der Hamburger Behörde können Sie in unserem aktuellen Thema des Monats nachlesen. Über unsere Frage des Monats haben Sie die Möglichkeit zu dieser Thematik selbst Stellung zu nehmen.

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