Der in Deutschland inzwischen eingestellte Dienst UberPop, der Fahrten an private Fahrer ohne eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vermitteln wollte, bleibt bundesweit verboten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in der Berufsverhandlung am 9. Juni 2016 die Berufung von Uber zurückgewiesen.
In der mündlichen Verhandlung hat der Senat zu erkennen gegeben, dass nach seiner vorläufigen Einschätzung die Fahrer, die die von Uber vermittelten Beförderungsaufträge ausführen, sowohl gegen das PBefG als auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen, solange sie keine Genehmigung hätten und von den Fahrgästen mehr als die Betriebskosten verlangten. Dafür habe auch Uber zu haften.
Die schriftliche Urteilsbegründung zu dem Urteil mit dem Aktenzeichen 6 U 73/15 liegt noch nicht vor. Das Berufungsurteil ist auch noch nicht rechtskräftig. Uber kann es auf dem Wege der Revision vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen, die das OLG zugelassen hat.
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