Vorsicht bei Kindern im verkehrsberuhigten Bereich!
Wenn Eltern ihre unter zehn Jahre alten Kinder in die Verkehrsregeln einweisen, verletzen sie ihre Aufsichtspflicht nicht, wenn sie das Kind im vertrauten verkehrsberuhigten Bereich Rad fahren lassen. Auch wenn das Kind dann bei einem Zusammenstoß mit einem Autofahrer Schuld hat, muss der Autofahrer seine Kosten selbst tragen. Das entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Fall mit dem Aktenzeichen 13 S 153/14, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.
In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin in einem verkehrsberuhigten Bereich an einer Haltelinie angehalten. Ein achteinhalb Jahre alter Rad fahrender Junge war dennoch mit dem Wagen zusammengestoßen. Die Autofahrerin versuchte, ihren Schaden in Höhe von 2.200 Euro von den Eltern ersetzt zu bekommen. Die Klage aber war erfolglos, weil Kinder bis zum zehnten Lebensjahr im Straßenverkehr grundsätzlich nicht haften, wenn keine Aufsichtspflicht verletzt ist.
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