Standstreifen: Wer Pannenauto streift, zahlt selbst

Wer sein Auto ganz auf dem Standstreifen anhält, haftet nicht, wenn ein anderes Fahrzeug die Begrenzungslinie überfährt.
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Wenn ein Autofahrer sein Pannenfahrzeug ganz auf dem Standstreifen abgestellt hat, haftet er selbst dann nicht für Streifschäden, wenn er keine Warnblinkleuchten eingeschaltet und kein Warndreieck aufgestellt hat. So entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Fall mit dem Aktenzeichen 1 U 2572/13, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

In dem Fall war ein Lkw etwa 70 bis 95 Zentimeter jenseits der Begrenzungslinie gefahren und hatte ein ganz auf dem Standstreifen abgestelltes, nicht gesichertes Fahrzeug gestreift. Er wollte daraufhin von dem Halter des Pannenfahrzeugs seinen Schaden am Lkw ersetzt bekommen.

Das Gericht indes urteilte, dass der Fahrzeughalter des liegen gebliebenen Fahrzeugs nicht haften müsse, sondern der Fahrer des Lkw alleine, weil er einen Fahrfehler begangen habe. Die Verkehrsrechts-Anwälte des DAV weisen trotzdem darauf hin, dass bei Unfällen auf dem Standstreifen einer Autobahn normalerweise der Fahrer des Pannenfahrzeugs hafte.

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