An einer Gabelung ohne Zeichen ist der Blinker wichtig
Wenn sich die Straße an einer Autobahnabfahrt ohne Vorfahrtszeichen gabelt, darf man ein vorausfahrendes Auto nur dann rechts überholen, wenn es den Blinker links gesetzt hat und damit anzeigt, dass es in die andere Richtung weiterfahren möchte. Auf diesen Grundsatz hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil vom 9. Juni 2016 verwiesen. Es wurde erst am 8. September 2016 veröffentlicht und trägt das Aktenzeichen 7 U 14/16.
In dem verhandelten Fall hatte eine Taxifahrerin auf einer Autobahnabfahrt einen vorausfahrenden Pkw rechts überholt, der an der Gabelung doch noch nach rechts gezogen hatte. Dort war die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt. Die Fahrerin des vorausfahrenden Pkw verklagte daher die Taxifahrerin.
Das OLG sprach beiden Beteiligten die Hälfte der Schuld zu: Der vorausfahrenden Autofahrerin, weil sie nicht geblinkt und den nachfolgenden Verkehr nicht ausreichend beobachtet hatte und der Taxifahrerin, weil sie ein Fahrzeug, das nicht links geblinkt und sich auch nicht links eingeordnet hat, nicht rechts hätte überholen dürfen.
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