Wie mehrere Nachrichtenportale übereinstimmend berichten, klagt ein vor den Toren Münchens ansässiger Autoverleiher gegen den Gebührenbescheid des Bayerischen Rundfunks. Man müsse mehr als drei Millionen Euro an den Beitragsservice (frühere GEZ) von ARD und ZDF überweisen.
Der neue Rundfunkbeitrag führe "zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zementiert Ungerechtigkeiten. Denn der Nutzer der Radios in den Mietwagen sind unsere Kunden, die privat ohnehin schon Gebühren zahlen müssen. Es wird deshalb höchste Zeit, diesen Gebührenwahnsinn rechtlich überprüfen zu lassen“, wird der Unternehmens-Chef des Autovermieters zitiert. Man sei deshalb entschlossen, durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Die zum Jahreswechsel von 2010 zu 2011 eingeführte Neuberechnung der Rundfunkgebühren sieht unter anderem eine Beitragsberechnung nach Anzahl der Mitarbeiter vor. Darüber hinaus werden pro eingesetztem Fahrzeug eines Unternehmens weitere 5,99 Euro fällig, unabhängig davon, ob darin ein Rundfunkgerät zum Einsatz kommt oder nicht. Ein vom Handelsverband HDE in Auftrag gegebenes Gutachten hatte unter anderem genau diese Pauschalisierung als verfassungswidrig beurteilt (taxi heute berichtete am 28. Januar 2011).
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