Geringfügige Beschäftigung: Bundesregierung erhöht Verdienstgrenzen
Die Regierungskoalition aus Union und FDP begründete die Neuregelung damit, dass die 400-Euro-Grenze für die so genannte geringfügige Beschäftigung seit deren Einführung 2003 unverändert in Kraft sei, während sonstige Löhne und Preise seither deutlich gestiegen seien.
Mit der Erhöhung der Verdienstgrenzen soll auch die Versicherungspflicht von Minijobbern in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Regel werden. Bislang konnten sie den Rentenbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent auf Antrag freiwillig aus eigener Tasche bis zur vollen Höhe aufstocken, um den Minijob als vollwertige Versicherungszeit anerkannt zu bekommen und Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen zu erwerben. Ab dem 1. Januar 2013 läuft es umgekehrt: Die Rentenversicherungspflicht wird für Minijobs zum Standard, wer darauf verzichten möchte, muss dies extra beantragen.
Die pauschale Abgabe für den Arbeitgeber eines Minijobbers für Krankenkasse, Rentenversicherung und Steuern beträgt 30 Prozent. Die Abgabenlast erhöht sich damit zum Jahreswechsel um 15 Euro monatlich (135 Euro für einen 450-Euro-Job statt wie bisher 120 Euro für einen 400-Euro Job).
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