Reifenwechsel bald nur noch beim Fachmann

Laut dem Verband BRV sollte man den Tausch von Reifen mit eingebauten Luftdruck-Sensoren dem Fachmann überlassen.
Dietmar Fund

Weil zum 1. November 2014 alle neu zugelassenen Pkw ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) brauchen, sind schon viele Neufahrzeuge damit ausgestattet. Besitzer solcher Fahrzeuge sollten beachten, dass diese Systeme beim Reifenwechsel auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden müssen und daher der Reifenwechsel beim Fachmann ratsam ist. Darauf weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hin.

Laut dem BRV können Reifen, deren RDKS den Reifendruck über die ABS-Sensoren misst, nach wie vor unproblematisch auch selbst gewechselt werden. Kniffliger sind hingegen Systeme, bei denen ein Sensor im Reifen selbst sitzt.

Der BRV rät den Autobesitzern, anhand der Ziffer J in der Zulassungsbescheinigung Teil I zunächst zu prüfen, ob ihr Fahrzeug in die Fahrzeugklassen M1 oder M1G fällt, für die die Pflichtausstattung gilt. Ist das der Fall, solle man nach dem Datum der Typzulassung schauen. Stehe unter der Ziffer 6 ein Datum zwischen dem 1.11.2012 und heute, müsse das Fahrzeug ein RDKS haben.

Laut BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler kann eine Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifikationsnummer ermitteln, ob es ein RDKS hat und wenn ja, nach welchem Prinzip es arbeitet. Es sei der Werkstatt aber nur anhand von Handheld-Diagnosegeräten möglich, herauszufinden, wer der Lieferant des Systems sei. Für eine zweifelsfreie Ermittlung und Überprüfung des Systems müsse das Fahrzeug also auf jeden Fall in die Werkstatt kommen.

Wer jetzt beispielsweise ein RDKS mit Sensoren in den Reifen hat und dafür einen neuen Satz Reifen anschafft, muss bei ihnen die Sensoren einbauen lassen. Da auch die Überprüfung der Technik Zeit kostet, rechnet der BRV mit einem Mehraufwand von durchschnittlich zwischen 18 und 25 Minuten pro Fahrzeug. Das könne zu einer Erhöhung der Montagekosten führen. Der Ausbau oder die Stilllegung des Systems, um Kosten zu sparen, sei nicht zulässig.

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