Ausnahmegenehmigung für beleuchtete Dachwerbung

In Hamburg dürfen beleuchtete Dach-Werbeschilder für die Olympia-Bewerbung werben.
Dietmar Fund

Mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen Hamburger Taxen jetzt mit beleuchteter Dachwerbung ausgestattet werden. Laut dem Werbeflächenanbieter Taxi-Ad stellen die Taxiunternehmer die Werbeflächen für die Olympia-Bewerbung der Hansestadt kostenlos zur Verfügung, bekommen aber anderweitige Werbung vergütet.

Wie Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), auf Anfrage mitteilte, ist beleuchtete Dachwerbung bislang verboten. Laut Grätz hat der BZP weiterhin Bedenken gegen eine Freigabe, weil sie das Taxi-Dachschild entwerte und zu einer Reizüberflutung im nächtlichen Straßenverkehr beitrage. Wenn man solche Werbeformen für Taxis freigebe, könne man sie schlecht anderen Gewerbetreibenden oder Privatleuten verbieten.

Der Werbeflächenanbieter Falk Röbbelen weist die Argumente des BZP in seiner Pressemitteilung zurück. Er erklärte auf Anfrage von taxi heute, Taxi-Ad habe in Sachsen seit zwei Jahren eine Ausnahmegenehmigung und in Dresden bereits seit vier Jahren.

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