23.12.2008
Redaktion (allg.)
Damit bei Prüfungen durch die Zoll-Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (kurz FKS) künftig die Identität der ins Visier Genommenen leichter festgestellt werden kann, müssen Beschäftigte in den der verstärkten Schwarzarbeit zugerechneten Branchen wie dem Taxigewerbe ab dem 1. Januar 2009 immer ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen.
Der bisher bei Prüfungen geforderte Sozialversicherungsausweis verliert diese Funktion, weil er nicht fälschungssicher ist. Geben wird es ihn natürlich auch weiterhin.
Wichtig: Sie als Unternehmer müssen Ihre Arbeitnehmer (nicht nur Fahrer, sondern auch sonstige Angestellte wie Büromitarbeiter) auf diese Mitführungspflicht schriftlich hinweisen und diesen Hinweis aufbewahren.
Der TVD Deutschland empfiehlt, sich darüber hinaus abzusichern, indem man sich von den jeweiligen Fahrern durch Unterschrift die Unterweisung bestätigen lässt.
So könnte ein derartiger schriftlicher Hinweis aussehen:
Ich, [Vorname, Name] wurde heute von meinem Arbeitgeber [Firma] darüber informiert, dass ich während der Arbeitszeiten verpflichtet bin, meinen Personalausweis oder Pass oder Passersatz oder Ausweisersatz immer mitzuführen und auf Verlangen gegenüber einer kontrollberechtigten Person vorzulegen habe. Die Mitführung des Sozialversicherungsausweises reicht ab 1.1.09 nicht mehr aus.
Ich wurde darüber informiert, dass ich bei Verstoß gegen diese Vorschrift mit einer Geldbuße zu rechnen habe.
Ort, Datum und Unterschrift Arbeitnehmer