Ab 1.1.09: Sofortmeldepflicht bei jedem neuen Arbeitnehmer

Der Schwarzarbeit wird verstärkt der Kampf angesagt. Neben der Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten für Beschäftigte in den für Schwarzarbeit „berüchtigten“ Branchen (siehe Meldung vom 23.12.) müssen sich auch Taxi- und Mietwagenunternehmer auf eine wichtige Änderung einstellen.
Redaktion (allg.)
So müssen Sie ab dem 1. Januar 2009 jeden neuen Mitarbeiter (nicht nur Fahrer, sondern auch etwaige kaufmännische Angestellte) bereits VOR Arbeitsantritt elektronisch bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Die Meldung muss spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme und damit unabhängig von der Monatsabrechnung erfolgen. Grund: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurde bei Prüfungen vor Ort in der Vergangenheit häufig mit der Behauptung konfrontiert, die Beschäftigung sei erst an diesem Tag aufgenommen worden. Dies war bisher nicht widerlegbar, da die Anmeldung zur Sozialversicherung erst mit der nächstmöglichen Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn abgegeben werden musste. Künftig kann mit einer solchen Aussage nicht mehr eine Anzeige oder Ahndung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verhindert werden. Die Sofortmeldung wird nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung in das bestehende DEÜV-Meldeverfahren integriert und aus den Lohnabrechnungsprogrammen mit dem neuen Meldegrund „20“ (Sofortmeldung) erzeugt. Anzugeben sind hierbei die Betriebsnummer des Arbeitgebers, der Vor- und Nachname des Beschäftigten, sein Eintrittsdatum sowie seine Sozialversicherungsnummer. Ist letztere nicht bekannt, verlangt die DRV darüber hinaus die vollständige Adresse des Beschäftigen sowie seine Geburtsdaten (Name, Ort und Datum). Wichtig: Im Gegensatz zur den regulären Meldungen zur Sozialversicherung, die nach wie vor an die Krankenkassen der Beschäftigten gehen, muss die Sofortmeldung an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger in Würzburg (DSRV) übermittelt werden. Dort werden die entsprechenden Daten zentral gespeichert, was es den Kontrolleuren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit künftig ermöglicht, durch einen Datenabgleich schneller unangemeldeten Fahrern auf die Schliche zu kommen.
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