Nein zu bestimmten Fahrern

Wie kann man ein Ansteigen der Schadensquote bei der Kfz-Versicherung vermeiden? Die Taxi-Delegierten des Gesamtverbandes Niedersachsen (GVN) diskutierten zu dieser Frage im Rahmen einer Fachgruppentagung einige interessante Ansätze.
Redaktion (allg.)
Beispielsweise eine arbeitsvertraglich geregelte Selbstbeteiligung der Fahrer an eigens verschuldeten Unfällen. Auch wenn die Frage nach der rechtlichen Absicherung hierfür offen blieb, scheint diese Praxis durchaus Erfolg versprechend zu sein. Mehrere Delegierte konnten hier von Beispielen berichten, in denen Fahrer diese Selbstbeteiligung anstandslos bezahlt haben. Andere Vorschläge zielten darauf ab, bei den Fahrern das Bewusstsein und das Verantwortungsgefühl zu schärfen, dass sie ein 40.000 Euro teures Auto unter ihrem Hintern haben. Diese Sorgfaltspflicht gegenüber dem Fahrzeug ist eng mit der Identifikation zum Taxibetrieb verbunden und umso geringer, je größer das Ballungszentrum ist, in dem ein Fahrer Taxi fährt. Der Zwang vieler Unternehmer, mangels vernünftiger Alternativen auf dem Arbeitsmarkt alles einzustellen, was nur irgendwie ein Lenkrad in der Hand halten kann, wurde während der Diskussion immer wieder deutlich. „Wir müssen irgendwann einmal lernen, auch mal nein zu einem Fahrer zu sagen“, lautete daher der eindringliche Appell eines Delegierten. Interessant war auch die Anregung von Taxiunternehmern aus ländlichen Gebieten, die bei ihnen praktizierte Entlohnung auf Stundenbasis auch in der Stadt einzusetzen. Fahrer, die nur dann Geld verdienen, wenn sie mit einem Fahrgast unterwegs sind, seien eigentlich Akkordarbeiter und dementsprechend höher unfallgefährdet, merkte ein Delegierter an.
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