Taxi- und Mietwagenunternehmer, die in Thüringen nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer befördern und ihnen zusätzliche Trageleistungen anbieten, sollen nach den Vorstellungen der Krankenkassen AOK-Plus, IKK-classic und Knappschaft zusätzlich 10 Euro brutto erhalten. Die Ersatzkassen wollen dafür 15 Euro brutto bezahlen. Beide Sätze sind zeitunabhängig. Daher können die Unternehmer mit ihnen nicht den Mindestlohn abdecken, den sie ihren Mitarbeitern dafür bezahlen müssen. Das kritisierte Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), in zwei Pressemitteilungen vom 22. Dezember 2017 und vom 5. Januar 2018.
Kammer verweist darauf, dass für das Abholen nicht umsetzbarer Rollstuhlfahrer, das Beladen, Sichern, Entsichern, Entladen und das Bringen durchschnittlich 20 bis 30 Minuten pro Fahrt anfallen, die von den Kassen genauso wenig berücksichtigt würden wie die Umrüstkosten von 8.000 bis 10.000 Euro pro Rollstuhltaxi. Er kritisiert, dass sich die Kassen als Körperschaften öffentlichen Rechts als Auftraggeber seit Jahren im Bereich der Rollstuhlbeförderung gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn sperrten.
Laut dem LTV hat die AOK-Plus von einer Dialyseeinrichtung verlangt, einem größeren Unternehmen, das aus Kostengründen keinen Vertrag für die Rollstuhlbeförderung mit ihr abgeschlossen hat, auch weniger Aufträge im Bereich der Sitzendkranken zu erteilen, obwohl das Unternehmen dafür einen gültigen Vertrag hat. Das wertet Kammer als weiteres Indiz für seine Einschätzung, die Kassen lebten entweder in ihrer eigenen Welt oder handelten schlichtweg bewusst.
Den Titel der Pressemitteilung („Die Kassen leben scheinbar in ihrer eigenen Welt!“) haben Thüringer Tageszeitungen bereits aufgenommen und die Botschaft des LTV damit weitergetragen.
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