München: Faustschlag gegen Taxifahrer führt zu 21-monatiger Freiheitsstrafe

Der Fahrgast war so wütend, dass er den Taxifahrer während der Fahrt tätlich angriff und dadurch sogar einen Unfall verursachte. Nun musste sich der Schläger vor Gericht verantworten.
Redaktion (allg.)

Der betrunkene 48-jährige hatte sich geweigert, den Fahrpreis in Höhe von 16,80 Euro zu begleichen, woraufhin der Taxler ankündigte, ihn zur Polizei zu bringen. Dann wurde sein Fahrgast gewalttätig und verpasste seinem 37-jährigem Chauffeur einen Faustschlag ins Gesicht, woraufhin dieser stark abbremste. Ein nachfolgender Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr in das Heck des Taxis. Vor Gericht behauptete der gewalttätige Fahrgast nun, er sei von dem Taxler zuerst geschlagen worden und habe sich nur gewehrt. Damit kam er aber nicht durch: Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Für die Körperverletzung und den Unfallschaden dürfte er darüber hinaus auch zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

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