Magdeburger wegen Schwarztouren verurteilt

Ein Magdeburger führte jahrelang „auf eigene Rechnung“ ohne P-Schein und Gewerbeanmeldung Personenbeförderungen durch und strich nebenbei Arbeitslosengeld ein. Jetzt bekam er die Quittung serviert.
Redaktion (allg.)

Update: Am vergangenen Donnerstag, dem 27.Januar, haben wir über einen 59-jährigen Magdeburger berichtet, der Hartz IV bezog und sich als „selbstständiger Taxifahrer“ (so der Wortlaut unserer Originalmeldung) über 32.000 Euro an Sozialleistungen erschlich. Er wurde vom Magdeburger Amtsgericht deswegen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und zur Rückzahlung der erschwindelten Sozialleistungen verurteilt.

Was allerdings aus unseren ursprünglichen Quellen nicht herauszulesen war, sind nachfolgende Informationen, die wir zwischenzeitlich vom Stadtverband Magdeburg Taxi- und Mietwagenunternehmer e.V. erhalten haben:

So handelt es sich bei dem Verurteilten um keine Person aus dem Taxigewerbe. Vielmehr hat der 59-Jährige mit seinem Privat-Pkw ein florierendes Geschäft mit Schwarzfahrten betrieben. Er bot seine Dienstleistungen vor Diskotheken an und beförderte Fahrgäste zu selbst ausgedachten Festpreisen durch die Stadt. Er verfügte weder über eine Konzession noch über einen Personenbeförderungsschein.

Die Aussage in unserer ursprünglichen Meldung betreffend, dass der Zoll diese Machenschaften aufgedeckt hätte, fügt der Magdeburger Stadtverband der Taxi- und Mietwagenunternehmer an, dass sowohl Taxiunternehmer als auch -fahrer dieses Treiben längere Zeit beobachtet und mehrfach Anzeige bei der zuständigen Behörde erstattet hatten. Hierzu mussten sie detailliert darlegen, zu welchen Zeiten und wie oft der Mann bei seinen Tätigkeiten beobachtet wurde. Diese Informationen wurden in mühseliger Kleinarbeit zusammengetragen und der Behörde vorgelegt.  Von der ersten Anzeige bis zur Verurteilung vergingen insgesamt mehr als zwei Jahre. Ohne die Hinweise aus dem Gewerbe wäre es wohl nie zu einer Verurteilung gekommen.

Aufgrund der neuen Sachlage haben wir die Meldung vom 27. Januar wieder vom Netz genommen.

(sk)
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