Datenschützer: Videoüberwachung in Taxis ist nicht erforderlich

Seit einem dreiviertel Jahr beratschlagen die Datenschützer der Bundesländer, ob eine Videoüberwachung zum Schutz der Fahrer vor Übergriffen erlaubt werden soll. Seit gestern gibt es eine Antwort: Nein!
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Zu diesem Beschluss kamen diese Woche die Vertreter der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich („Düsseldorfer Kreis“).

„Leben, Gesundheit und Freiheit der Taxifahrer sind hohe Rechtsgüter, die es nachhaltig zu schützen gilt“ heißt es in einer gestern veröffentlichen Stellungnahme. Dazu könne auch der Einsatz von Videokameras in Betracht kommen. „Allerdings müssen die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste, der angestellten Taxifahrer sowie anderer Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben. Der Einsatz von Videokameras muss daher unter Würdigung der berechtigten Sicherheitsinteressen und schutzwürdigen Belange aller Betroffenen auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt bleiben.“

Aus diesem Grund vertreten die Datenschützer die Meinung, dass eine anlasslose Videoüberwachung, die ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch den Fahrer generell und automatisch einsetzt und bei der sowohl die Fahrgäste als auch das gesamte Geschehen im Fahrgastbereich permanent aufgezeichnet werden, weder erforderlich noch verhältnismäßig seien. Eine Videoaufzeichnung sei unter Berücksichtigung sowohl der Sicherheitsinteressen des Fahrpersonals als auch der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Fahrgäste auf das Anfertigen einzelner Standbilder der Fahrgäste beim Einsteigen zu beschränken. Tritt kein Schadensereignis ein, seien solche Bilder innerhalb von 24-48 Stunden zu löschen.

Um sich vor Übergriffen zu schützen, müssten Taxiunternehmer vorrangig alternative und weniger einschneidende Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Dazu zählen beispielsweise die anlassbezogene Auslösung eines stillen Alarms oder eines GPS-gestützten Notrufsignals.

Ein kleines Zugeständnis ist im Beschluss des Düsseldorfer Kreises dann aber doch noch zu finden: Wörtlich heißt es: „Taxifahrern kann die Möglichkeit eröffnet werden, die Videoaufzeichnung selbsttätig (z.B. über einen Schalter) zu aktivieren, wenn nach ihrer eigenen Einschätzung eine bedrohliche Situation gegeben ist und es mithin einen Anlass für die Aufzeichnung gibt.“

Hinweis der Redaktion: Der Taxi-Bundesverband BZP hatte bereits im Vorfeld dieses Beschlusses zu einer Pressekonferenz am 19. März in Berlin eingeladen. Man wolle dort „mehr Sicherheit im Taxi durch Überfallschutzkameras“ fordern. Eine zweijährige Untersuchung im Land Bremen habe gezeigt, dass durch Kameras im Taxi die Zahl der Überfälle deutlich zurückgegangen sei.

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