Baden Württemberg: Protest gegen neue Krankenfahrttarife

Die ab dem 1. Juni 2006 vereinbarten Beförderungstarife für Krankenfahrten in Baden Württemberg stoßen auf immer heftigeren Protest. Zwischenzeitlich haben auf Betreiben des TVD Baden Württemberg auch alle Regierungsbehörden die erforderliche Genehmigung ausgesetzt.

Redaktion (allg.)

Mit Wirkung zum 1. Juni 2006 unterzeichneten am 10. Mai Vertreter der drei Baden Württembergischen Verkehrsverbände (Württemberg, Nord- und Südbaden) einen Rahmenvertrag, der die Beförderungsentgelte mit den Krankenkassen neu regelt. Der Vertrag sieht bei einem Grundpreis von 2,50 Euro eine Vergütung von 63 Cent pro gefahrenen Kilometer vor. Auftragsbedingte Wartezeiten, die 15 Minuten übersteigen, werden rückwirkend ab der ersten Minute mit 30 Cent pro Minute vergütet. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertssteuer enthalten. Finden Sammelbeförderungen statt, dürfen für die zweite Person 30 Prozent und für die dritte Person 10 Prozent Zuschlag erhoben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2010 und ist vorher nur einseitig durch die Kassen kündbar. Im Gegensatz zu vielen anderen landesweiten Rahmenverträgen gelten die vereinbarten Tarife auch für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes. Dazu müssen allerdings die regional zuständigen Behörden unbedingt ihre Zustimmung erteilen. Zur Anwendung kommt in diesem Fall der § 51 Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes, nach der Sondergenehmigungen für Tarife nur dann erteilt werden dürfen, wenn es dadurch zu keiner nachweisbaren Störung des Verkehrsmarktes kommt. Bevor diese Frage nicht endgültig geklärt ist, haben alle zuständigen Regierungsbehörden auf Empfehlung des Baden Württembergischen Innenministeriums die Städte und Gemeinden darauf hingewiesen, ohne eingehende Überprüfung keine Sondernegehmigungen zu erteilen. Damit gelten für Krankenfahrten im Pflichtfahrgebiet nach wie vor die alten Regelungen. Wie der TVD Baden Württemberg in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung bekanntgab, begrüße man das rasche Einschreiten des Ministeriums gegen das Vorgehen bei der Umsetzung des Vertrags. In einem Sonderrundschreiben an 3420 Taxi- und Mietwagenunternehmer des Landes warnte der TVD Landesverband Baden Württemberg vor der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung. Dies würde die Unternehmer unter Umständen sonst verpflichten, bis ins Jahr 2010 (so lange gilt der Vertrag als unkündbar) Fahrten zu Beförderungsentgelten durchzuführen, die schon heute nicht mehr wirtschaftlich seien.

Logobanner Liste (Views)