Insolvenzgeld nur für geleistete Arbeit

Geht ein Unternehmer in Konkurs und kann die Gehälter seiner Angestellten nicht mehr bezahlen, werden die für die letzten drei Monate vor der Pleite ausstehenden Gehälter von der Arbeitsagentur als Insolvenzgeld überwiesen. Aber nur, wenn in dieser Zeit die Arbeitnehmer wirklich noch voll gearbeitet haben.
Redaktion (allg.)
Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hervor, über das die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet. Auch der in die Insolvenz gegangene Arbeitgeber wäre zur Entgeltzahlung nur solange verpflichtet gewesen, wie seine Arbeitnehmer ihrer Pflicht zur Arbeitsleistungen nachgekommen wären, erläuterte Rechtsanwältin Berner-Kerst von der telefonischen Rechtsberatung. In dem Rechtsstreit, der dem Urteil zugrunde lag, ging es um 1.125 Euro, die ein Bereichsleiter als Vorschuss auf das zu erwartende Insolvenzgeld seiner zusammengebrochenen Firma erhalten hatte. Wie die gerichtliche Beweisaufnahme ergab, beanspruchte der Mann das Geld für einen Zeitraum, in dem das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit bereits vollständig eingestellt hatte. Er war auch nicht mehr am Arbeitsplatz erschienen, behauptete aber, für diesen Zeit seinen Resturlaub genommen zu haben. Angaben aber, bei wem er diesen Urlaub beantragt und wer diesen Urlaub bewilligt hatte, konnte er nicht machen. Eine Antwort auf die entsprechende Frage des Gerichts blieb er den Sozialrichtern schulterzuckend schuldig. Und damit den Beweis, dass ihm das Insolvenzgeld tatsächlich zusteht. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 16 AL 541/06)
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