Korruptionsverdacht bei Taxiunternehmer-Prüfungen

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Industrie-und Handelskammer Nürnberg, weil er für vierstellige Beträge Fachkundeprüfungen manipuliert haben soll.

Manipulationen bei der Ausstellung von Führerscheinen sind schon häufig bekannt geworden. Von Bestechlichkeit bei Fachkundeprüfungen bei Taxiunternehmern hat man dagegen bisher nur wenig gehört. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Manipulationen bei der Ausstellung von Führerscheinen sind schon häufig bekannt geworden. Von Bestechlichkeit bei Fachkundeprüfungen bei Taxiunternehmern hat man dagegen bisher nur wenig gehört. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Staatsanwalt Nürnberg-Fürth hat Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg und zwei Gehilfen wegen Bestechlichkeit und Beihilfe hierzu erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, zu Unrecht Bestätigungen über bestandene Fachkundeprüfungen für Taxiunternehmer ausgestellt und dafür vierstellige Beträge kassiert zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am 26. Januar 2023 per Pressemitteilung mit.

Der Hauptangeklagte war bis zu seiner sofortigen Kündigung im Oktober 2018 bei der IHK mit der Durchführung der Fachkundeprüfungen für das Taxigewerbe betraut. Er soll seit 2016 zusätzliche Prüfungstermine angesetzt haben, bei denen der Prüfungsausschuss nicht ordnungsgemäß besetzt war. Dabei soll er den Prüflingen bei der Beantwortung der Fragen geholfen haben. Anschließend soll er ihnen Bescheinigungen über die bestandene Prüfung ausgestellt haben.

Seinen beiden Gehilfen wird vorgeworfen, dass sie die überwiegend auswärtigen Prüflinge angeworben und ihnen einen Scheinwohnsitz in Nürnberg vermittelt hätten, damit sie von der dortigen IHK geprüft werden durften. Für diesen „Service“, wie es die Pressestelle formuliert, und für das Bestehen der Prüfung hatten die angehenden Taxiunternehmer einen vierstelligen Betrag zu bezahlen, den die Angeklagten unter sich aufgeteilt hätten.

Die Ermittlungsbehörden überprüften 200 Prüflinge, denen zwischen 2016 und 2018 das Bestehen der Prüfung bescheinigt worden war. Basis der Anklage gegen den Prüfer sind nun 17 Fälle von Bestechlichkeit, in denen ihm ein Betrag in fünfstelliger Höhe zugeflossen sein soll. Durch eine Vielzahl weiterer, nicht mehr identifizierbarer Fälle soll er insgesamt einen sechsstelligen Betrag eingenommen haben. Seinen Mitstreitern wird die Beihilfe in zwei beziehungsweise acht Fällen vorgeworfen.

Während die Angeklagten im Ermittlungsverfahren keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht hätten, habe die Anklage unter anderem 28 Zeugen benannt, schreibt das Gericht abschließend. „Die Vorsitzende eines Schöffengerichts beim Amtsgericht Nürnberg hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet“, heißt es in der Pressemitteilung. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung würden die Angeklagten als unschuldig gelten.

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