Änderungen bei der Hauptuntersuchung beschlossen

Das Reformpaket für die Hauptuntersuchung (HU) wurde nun auch vom Bundesrat beschlossen. Kernpunkt der Reform ist der Wegfall der Rückdatierung beim Überziehen des HU-Termins. Wer zu spät kommt, muss jedoch mit einer deutlich höheren Gebühr rechnen.
Redaktion (allg.)

Nachdem der Bundesrat der 47. Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt hat, stehen umfangreiche Änderungen bei der HU an. Was sich konkret für die Autofahrer ändert, wenn die Neuerungen voraussichtlich am 1. Juli bundesweit in Kraft treten, hat der TÜV Süd zusammengefasst.

Die wichtigste Neuerung: der Wegfall der Rückdatierung. Demnach orientiert sich der Termin für die nächste HU künftig nicht mehr wie bisher am eigentlichen Fälligkeitsdatum, sondern am tatsächlichen HU-Termin. Eine Einladung zum Zeitschinden? Nein, sagen die TÜV Süd-Experten, denn wer zukünftig mehr als zwei Monate überzieht, dessen Fahrzeug wird einer „vertieften Hauptuntersuchung“ unterzogen, die mit einer 20-prozentig höheren Gebühr zu Buche schlägt. Daneben droht, wie bisher auch, mit abgelaufener HU-Plakette eine Geldbuße durch die Polizei sowie ein Verlust des Versicherungsschutzes.

Der Wegfall der Rückdatierung wird gemeinsam mit allen anderen Änderungen bei der HU in den meisten Bundesländern mit dem endgültigen Inkrafttreten der Novelle wirksam - voraussichtlich ab Juli. Ausnahme Baden-Württemberg: Dort wurde die Rückdatierung schon zum 1. April ausgesetzt. In Hessen wurde sie bereits im vergangenen Jahr aufgehoben.

Weitere Neuerung: Der Sachverständige muss künftig eine Probefahrt mit mindestens acht Stundenkilometern durchführen, weil erst dann bei allen Fahrzeugmodellen die elektronischen Systeme aktiviert sind und entsprechend überprüft werden können. Diese elektronischen Sicherheitsassistenten - wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler - rücken künftig insgesamt noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung. Mit einem so genannten HU-Adapter, mit dem die Sachverständigen an die On-Board-Diagnose-Schnittstelle des Fahrzeugs andocken, können sie erkennen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren. Diese Prüfung wird jedoch erst schrittweise ab 2013 für ab Juli neu zugelassene Fahrzeuge eingeführt.

(sk)
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