GDV veröffentlicht neue Typklassen

Die meisten Fahrzeuge wurden höchstens um eine Klasse anders als bisher eingestuft, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit.

Wie oft ein Fahrzeugtyp in Unfälle verwickelt war und welche Schäden dabei entstanden sind, das fließt jedes Jahr in die Typklassen-Einstufung des GDV ein. (Foto: Dietmar Fund)
Wie oft ein Fahrzeugtyp in Unfälle verwickelt war und welche Schäden dabei entstanden sind, das fließt jedes Jahr in die Typklassen-Einstufung des GDV ein. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Für rund 4,6 Millionen Autofahrer hat sich die Typklasse ihres Fahrzeugs in der Kfz-Haftpflichtversicherung verbessert, während knapp 6,5 Millionen Autofahrer mit einer höheren Einstufung ihres Gefährts rechnen müssen. Für rund 29,7 Millionen Autofahrer oder fast drei Viertel bleibt aber alles beim Alten. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach der jährlichen Überprüfung seiner Typklassen-Empfehlungen am 17. September 2019 mit.

Die Typklassen richten sich nach dem tatsächlichen Unfallgeschehen und können von den Versicherern übernommen werden. Verpflichtend für die Berechnung der Tarife sind sie aber nicht. Sie können zur nächsten Hauptfälligkeit im Januar 2020 oder bei Neuverträgen übernommen werden.

Für die Haftpflicht gelten 16 Typklassen zwischen 10 und 25. In der Vollkasko gibt es 25 Typklassen zwischen 10 und 34, in der Teilkasko 24 zwischen den Klassen 10 und 33. Über die Homepage typklasse.de können interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer abrufen, in welche Typklassen ihre Fahrzeuge aktuell fallen oder wie potenzielle Neufahrzeuge eingestuft werden. Die aktuelle Typklassenstatistik des GDV umfasst rund 30.000 Modelle und deren Schadenbilanzen der Jahre 2016 bis 2018.

Laut dem Verband gibt es nur wenige Sprünge über mehr als eine Typklasse. Die Beispiele, die er dafür nennt, sind allesamt keine als Taxi erhältlichen Modelle.

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