Falschparker können bei Unfall mit „blechen“

Wer sein Taxi schnell mal in der zweiten Reihe oder nahe einer Kreuzung parkt, kann bei einem Unfall zur Haftung herangezogen werden.
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Wer zur Aufnahme eines Fahrgastes schnell mal innerhalb des Mindestabstands von fünf Metern von einer Kreuzung oder Einmündung oder in der zweiten Reihe anhält, riskiert im Falle eines Unfalls, für den Schaden mit haften zu müssen. Darauf weist das Versicherungsunternehmen R+V24 hin.

Die Höhe der Haftung hänge davon ab, wo das Fahrzeug genau gestanden habe, wie die Lichtverhältnisse ausgesehen hätten und ob der Falschparker die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer auf Verkehrszeichen blockiert habe, schreibt der Versicherer. Er warnt besonders vor dem Blockieren einer Feuerwehrzufahrt. Wer so einem Einsatzfahrzeug den Weg versperre, riskiere außer einem Bußgeld auch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.

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