Lohnfortzahlung greift erst nach einem Arbeitstag erneut
Wenn ein Arbeitnehmer wegen eines bestimmten Leidens vier Wochen lang krankgeschrieben war und sich unmittelbar danach wegen einer anderen Krankheit erneut arbeitsunfähig schreiben lässt, hat er insgesamt nur sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach diesen sechs Wochen steht ihm dann nur noch Krankengeld zu. Darauf weist die Rechtsabteilung des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hin.
Wie der Arbeitsrechtler und Leiter der Rechtsabteilung, Benjamin Sokolovic, erläutert, läuft die Sechs-Wochen-Frist für die Lohnfortzahlung immer dann neu an, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen Tag lang gearbeitet hat. Wird er aber innerhalb von sechs Monaten aus demselben Grund erneut krank, bleibt die Lohnfortzahlung auch auf sechs Wochen beschränkt.
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