Besitzer und Besitzerinnen von elektrisch angetriebenen Taxis oder Mietwagen können für jedes ihrer Elektrofahrzeuge eine jährliche Förderung über die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) beantragen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hilft seinen Mitgliedsbetrieben bei der Beantragung über eine Zusammenarbeit mit der Zusammenstromen GmbH. Auf deren Plattform „GELD FÜR E-Auto“ kann man die Förderung beantragen, wobei der Verband für seine Mitgliedsbetriebe einen Bonus vereinbart hat.
Unternehmen, die die Prämie für 2022 schon in Anspruch genommen haben, können für 2023 auf einen Garantiepreis von 250 Euro pro Fahrzeug setzen und bekommen dazu einen Sonderbonus von 25 Euro. Sind sie risikofreudiger, können sie bis zu 380 Förderung bei 90 Prozent des aktuellen Marktpreises erhalten. Ob das klappt, entscheidet allerdings das Marktgeschehen zum Auszahlungszeitpunkt, schreibt der BVTM.
Auch wer die Prämie für 2022 noch nicht erhalten hat, kann zwischen einem sicheren und einem risikofreudigeren Weg wählen. Als Garantiepreis für beide Jahre kann man insgesamt 625 Euro bekommen, weil auf die Garantieprämie von 600 Euro wieder der 25-Euro-Bonus hinzukommt. Die „Zocker“ können für beide Jahre bis zu 790 Euro bei 90 Prozent des aktuellen Marktpreises bekommen.
Der BVTM betont, dass man die Kombiprämie für beide Jahre nur bis zum 20. Februar 2023 beantragen kann. Zum Beantragen der Prämie muss man sich auf der Plattform geld-fuer-eauto.de mit Name, E-Mail-Adresse und Passwort registrieren und den Fahrzeugschein seines E-Fahrzeuges hochladen. Die Beantragung ist sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen möglich. Ob man als Mehrwagenunternehmer wie auch Kfz-Betriebe mehrere Fahrzeugscheine auf einmal hochladen kann, lässt sich erst nach einer Anmeldung ausprobieren.
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