VDA/VDIK: Strengere PHEV-Richtlinie gefährdet EV-Hochlauf

Die beiden Verbände glauben, die Verschärfung der Förderrichtlinien für Plug-in-Hybride auf 60 Kilometer 2022 und 80 Kilometer ab 2024 elektrischer Reichweite könnte den Markthochlauf der E-Mobilität gefährden. Volvo hat aber bereits ein Update auf bis zu 90 Kilometer angekündigt.

Mehr drin, mehr Sinn: Volvo prescht vor und will seinen PHEVs zeitnah zu deutlich größerer EV-Reichweite verhelfen - und besserer Performance. | Foto: Volvo Cars
Mehr drin, mehr Sinn: Volvo prescht vor und will seinen PHEVs zeitnah zu deutlich größerer EV-Reichweite verhelfen - und besserer Performance. | Foto: Volvo Cars
Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) haben sich kritisch über im Zuge der Verlängerung der Innovationsprämie geplanten strengeren Vorgaben für Plug- In-Hybridfahrzeuge (PHEV) geäußert. Nach vielfacher Kritik an der laxen Förderung der Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und zweifelhafter Umweltbilanz hatte das Bundeswirtschaftsministerium eine neuen Förderrichtlinie aufgelegt. Der Plan sieht jetzt vor, dass ab 01. Oktober 2022 entsprechende Plug-In-Hybridfahrzeuge nur noch dann mit dem Umweltbonus gefördert werden sollen, wenn sie über eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 60 Kilometern verfügen. Das bisher zusätzlich gültige Kriterium des maximalen CO2-Austoßes von 50g/km soll entfallen und bereits zum 01. Januar 2024 die Mindestreichweite auf 80 Kilometer erhöht werden.

„Wir begrüßen grundsätzlich die Verlängerung der Innovationsprämie. Aber der geplante Wegfall des CO2-Kriteriums wird den Hochlauf der Elektromobilität kurzfristig bis mittelfristig ausbremsen", glauben die Verbände.

Eine Vielzahl bisher förderfähiger Plug-In Hybride sei für Kunden weniger attraktiv. Die technische Herausforderung, die Mindestreichweite auf 80 Kilometer zu steigern, sei zwar für die Automobilindustrie mittelfristig lösbar. Aber man benötige Planungssicherheit. Die Frist von Anfang 2025 solle daher belassen werden, forderte VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Aus Sicht von VDIK-Präsident Reinhard Zirpel könnten nach derzeitigem Fahrzeugangebot etwa 50 Prozent der von VDIK-Mitgliedern angebotenen Plug-In-Hybriden nicht mehr förderfähig sein. Gerade im Markthochlauf der Elektromobilität sei dies das falsche Signal, meint Zirpel.

Vorgezogen: EV-Reichweitenverschärfung bei der Förderung schon 2024

Die Verschärfung in Form der Erhöhung der rein elektrischen Mindestreichweite auf 80 km zum 01. Januar 2024 war bisher ein Jahr später geplant. Die Erfüllung dieser Anforderung sei bei vielen Fahrzeugen in Verbindung mit einem Modellwechsel geplant, der sich nicht um ein Jahr vorziehen lasse. Gerade die Plug-In-Hybride stellten mit ihrer Flexibilität einen wichtigen Baustein beim Erfolg der Elektromobilität dar, insistieren die Verbände.

Im ersten Halbjahr 2021 machten die Plug-In-Hybride einen Anteil von über 50 Prozent an den neu zugelassenen Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus. Aktuell werden Plug-in-Hybride gefördert, die je gefahrenem Kilometer nicht mehr als 50 Gramm CO2 ausstoßen oder eine bestimmte Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung des E-Antriebs erreichen müssen. Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass diese Mindestreichweite bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 40 Kilometer betragen muss. Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 wird sich die Mindestreichweite auf 60 Kilometer und bei Anschaffung nach dem 1. Januar 2025 dann auf 80 Kilometer erhöhen.

Jüngst hatte allerdings das VDIK-Mitglied Volvo Cars angekündigt, für Limousinen, Kombis und SUV der Baureihen 60 und 90 bereits vor Januar 2022 im Herbst eine Anpassung der EV-Reichweite auf bis zu 90 Kilometer vorzunehmen, eine Steigerung um über 60 Prozent. Volvo hat in Europa einen sehr hohen PHEV-Anteil von 43 Prozent. Auch bei Herstellern wie BMW, Daimler und Volkswagen sind größere Reichweiten der PHEV-Modelle bereits in der Einführung.

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