Dreieinhalb Jahre Jugendstrafe nach brutalem Überfall

Das Landgericht Oldenburg hat den 20-Jährigen, der bei einem Überfall in Oldenburg einen Taxifahrer bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert hatte, zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Trotz des brutalen Vorgehens sah das Gericht keine Tötungsabsicht.
Redaktion (allg.)
Der 20-jährige war im März dieses Jahres in Varel (zwischen Wilhelmshaven und Oldenburg) gegen halb fünf Uhr morgens zusammen mit einem 14-jährigen Mädchen in ein Taxi gestiegen. Am Zielort in Oldenburg angekommen, legte der auf der Rückbank sitzende 20-Jährige plötzlich einen Gürtel um den Hals des Fahrers, würgte diesen bis zur Bewusstlosigkeit und raubte ihn zusammen mit seiner Komplizin aus (wir berichteten). Vor Gericht legte der 20-jährige Angeklagte ein Geständnis ab, verharmloste die Tat aber. Das Strangulieren des Fahrers sei ein „spontaner Entschluss“ gewesen. Er habe auch genau einschätzen können, „wie lange man strangulieren dürfe“. In seiner polizeilichen Vernehmung hatte der Angeklagte damals erklärt, sich um den bewusstlosen und schwer verletzten Fahrer gekümmert und ihn in eine stabile Seitenlage gebracht zu haben. Diese Aussage musste er vor Gericht revidieren, weil Zeugen des Geschehens diese Rettungsaktion nicht gesehen hatten. Die 14-jährige Mitangeklagte belastete der 20-Jährige nicht. Sie sei mit dem Überfall auf den Taxifahrer nicht einverstanden gewesen. Schließlich wurde das Opfer, der 35 Jahre alte Taxifahrer, angehört. Er schilderte ausführlich seinen Leidensweg seit der Tat. Der alleinerziehende Vater von zwei kleinen Kindern war durch den Überfall arbeitsunfähig geworden und hätte deswegen beinahe auch seine Wohnung verloren. Am vergangenen Freitag dann das Urteil: Die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg wertete die Tat als Raub mit gefährlicher Körperverletzung und verurteilte den 20-Jährigen Haupttäter zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Der 14-jährigen Mitangeklagten wurde vom Gericht ein Erziehungsbeistand zur Seite gestellt und 60 Sozialstunden auferlegt. Mit ihrem Urteil ließ die Kammer den Vorwurf des versuchten Mordes fallen. Anders als die Staatsanwältin ging das Gericht nicht davon aus, dass der Angeklagte den Taxifahrer habe töten wollen.
Logobanner Liste (Views)