Hamburger Behörde schreibt Wundercar-Versicherer an

Die Aufsichtsbehörde nimmt ihre Aufgabe ernst und will wissen, wie der Versicherer eines Wundercar-Fahrers zu dessen Aktivitäten steht.
Dietmar Fund

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Versicherungsunternehmen eines für Wundercar tätig gewordenen Pkw-Fahrers angeschrieben. Von der Versicherung möchte die Aufsichtsbehörde gerne wissen, ob sie bei Haftpflichtschäden derartige Personenbeförderungen mit abgedeckt sehe oder das Verhalten als Gefahrerhöhung werte.

Die Behörde bittet das Unternehmen auch deshalb um eine Rückmeldung, weil sie bei fehlendem Versicherungsschutz das Verhalten des Autofahrers sofort mit Zwangsmaßnahmen unterbinden müsse, um die ahnungslosen Fahrgäste und die Allgemeinheit vor Schäden zu bewahren. In dem ausführlichen Schreiben stellt die Behörde dem Versicherer gegenüber klar, dass sie das Auftreten von Wundercar nach wie vor als entgeltliche und genehmigungspflichtige Personenbeförderung ansieht und eine Steuerhinterziehung befürchtet.

Taxi- und Mietwagenunternehmer, in deren Region Wundercar auftritt, könnte ihre Aufsichtsbehörde auf das Vorgehen der Hamburger Kollegen hinweisen. Dirk Ritter, der für eine Veröffentlichung des Vorgangs eingetreten ist, wird ihnen sicher behilflich sein.
 

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