Hamburger Aufsichtsbehörde stoppt Wundercar

Die Taxi-Konkurrenz betreibt entgeltliche Personenbeförderung und darf deshalb in Hamburg keine Fahrtwünsche vermitteln.
Dietmar Fund

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat gegen das Unternehmen Wundercar eine Verfügung erlassen, mit der dem Unternehmen untersagt wird, Fahrtwünsche von Fahrgästen an Fahrer zu vermitteln, die dem Unternehmen angeschlossen sind. Das teilte die personenbeförderungsrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Stadtstaates am 6. Juni 2014 in einer Pressemitteilung mit.

Ausnahmen von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien nur zulässig, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteige oder die Beförderung unentgeltlich sei. Im Falle von Wundercar sei die Behörde nach der Anhörung des Unternehmens zu der Überzeugung gelangt, dass die angeschlossenen Fahrer entgeltliche Personenbeförderung durchführten, ohne im Besitz einer dafür erforderlichen Genehmigung zu sein.

Die Verkehrsgewerbeaufsicht hat für den Fall der Zuwiderhandlung ein nicht genanntes Zwangsgeld festgesetzt. In Hamburg sitzt die Deutschland-Zentrale von Wundercar. Die WunderCar Mobility Solutions GmbH ist gemäß seiner Internet-Seite www.wundercar.org auch schon in Berlin aktiv.
 

Logobanner Liste (Views)