Bundesregierung äußert sich zur Schleuser-Thematik

Die große Koalition hat sich in Form einer Antwort auf die Kleinen Anfragen der FDP und Die Linke zu den Fällen der wegen angeblicher Beihilfe zur Schleusung verurteilten Taxler geäußert. Die sind jetzt aber genauso schlau wie zuvor.
Redaktion (allg.)
Zwar seien Taxifahrer grundsätzlich nicht verpflichtet, sich die Ausweise ihrer Fahrgäste zeigen zu lassen. Allerdings müssten sie auch „in eigener Verantwortung sicherstellen, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen“. In diesem Zusammenhang nennt die Bundesregierung den § 63, Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Dieser besagt, dass ein Beförderungsunternehmer Ausländer nur dann in das Bundesgebiet befördern dürfe, wenn sie im Besitz eines erforderlichen Passes und eines erforderlichen Aufenthaltstitels sind. Bei der Beförderung von Fahrgästen ins benachbarte Ausland kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort zum Schluss, dass „eine etwaige Strafbarkeit wegen Beihilfe zu unerlaubten Einreise stets anhand des jeweiligen Einzelfalls und vor dem Hintergrund des im jeweiligen Einreisestaat geltenden Rechts zu bewerten“ sei. Ferner sieht die Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine Veranlassung, die derzeitigen rechtlichen Regelungen zu ändern. Viele Worte, die so gut wie nichts aussagen und an der bestehenden Rechtsunsicherheit nichts ändern. Wir können Taxlern daher nur raten, bei grenzüberschreitenden Fahrten auf das Verständnis ihrer Fahrgäste zu hoffen und sich die entsprechenden Aufenthaltsdokumente zeigen zu lassen. Bei Unklarheiten, welche Dokumente zur Einreise erforderlich sind, sollte man sich in jedem Fall bei der Bundespolizei rückversichern. Und die Fahrt gegebenenfalls ablehnen.
Logobanner Liste (Views)