Bundesdruckerei nimmt zu INSIKA Stellung

In einem Whitepaper informiert die an der Entwicklung des Verfahrens beteiligte Bundesdruckerei über dessen Vorzüge auch im Taxi-Einsatz.
Die Bundesdruckerei tritt mit einem „Whitepaper“ für das INSIKA-Verfahren bei Taxametern ein. (Foto: Dietmar Fund)
Die Bundesdruckerei tritt mit einem „Whitepaper“ für das INSIKA-Verfahren bei Taxametern ein. (Foto: Dietmar Fund)
Nachdem der Bundesrat kürzlich Stellung zum Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ Stellung bezogen hat, veröffentlichte die Bundesdruckerei am 29. September 2016 ein „Whitepaper“ zum INSIKA-Verfahren, für dessen Zulassung die Länderkammer eingetreten war. Auf 12 Seiten schildert die in der Entwicklung eingebundene Institution das „bereits erfolgreich erprobte Verfahren“.

Laut der Bundesdruckerei erlaube die digitale Signatur des INSIKA-Verfahrens die eindeutige Zuordnung zum signierenden Unternehmen oder zu einer definierten Kassenstelle. Über die Komponenten Sequenzzähler und Summenspeicher biete es eine komplette Übersicht über die wesentlichen wirtschaftlichen Kennzahlen, die bei einer Betriebsprüfung jederzeit leicht abrufbar sei.

Als wesentlichen Vorteil des Verfahrens bezeichnet die Bundesdruckerei, dass es ohne aufwändige Zertifizierungsverfahren mit jedem elektronischen Aufzeichnungssystem umgesetzt und unter anderem in alle Arten von Taxametern integriert werden könne. Die Bedienfunktionen vorhandener Kassensysteme würden nicht verändert. Damit könnten beispielsweise auch Taxifahrer ohne jeglichen Umstellungs- oder Schulungsaufwand die neue Technologie nutzen.

Das Whitepaper ist als pdf-Datei abrufbar über folgenden Link: https://www.bundesdruckerei.de/sites/default/files/documents/2016/09/whitepaper-insika.pdf

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