Nach bisheriger Regelung war Erdgas bis 2020 begünstigt, Flüssiggas dagegen nur bis 2009. Die neue Rechtssprechung wurde im mehrfach umgearbeiteten Energiesteuergesetz nun endgültig verabschiedet, so dass für Taxiunternehmer nach langem Hin und Her endlich Planungssicherheit gewährleistet ist.
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