Steuervorteile für Erd- und Flüssiggas bis 2018

Der Deutsche Bundestag hat Ende Juni beschlossen, die Steuerbegünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas bis zum Jahr 2018 festzulegen.
Redaktion (allg.)

Nach bisheriger Regelung war Erdgas bis 2020 begünstigt, Flüssiggas dagegen nur bis 2009. Die neue Rechtssprechung wurde im mehrfach umgearbeiteten Energiesteuergesetz nun endgültig verabschiedet, so dass für Taxiunternehmer nach langem Hin und Her endlich Planungssicherheit gewährleistet ist.

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