Behinderten-Verband mahnt Mitnahme von E-Scootern an
Was für viele Anbieter von Rollstuhltaxis mit langen Heckausschnitten schon lange Praxis ist, möchten zwei Anbieter des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs jetzt über ihre Beförderungsbedingungen ausschließen: die Mitnahme von Fahrgästen im E-Scooter. Deshalb hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) kürzlich eine Abmahnung gegen den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) erwirkt und die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Kieler Verkehrsbetriebe beantragt.
Der VRN wollte laut dem Verbraucherschutzverband BSK E-Scooter über seine ab Januar 2016 geltenden Beförderungsbestimmungen als „gefährliche Gegenstände“ einstufen und Fahrgäste, die auf sie angewiesen sind, von der Beförderung ausschließen. Bei den Kieler Verkehrsbetrieben hatten Fahrer die Mitnahme von E-Scootern verweigert.
Der BSK geht nach eigenen Angaben seit über einem Jahr gegen Mitnahmeverbote von E-Scootern im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) vor. Er verweist auf ein Gutachten der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA). Es habe ergeben, dass die kippsichere Aufstellung eines E-Scooters in einem Linienbus möglich sei und von diesem daher keine Gefahr ausgehe. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein habe mit seiner Entscheidung vom 11.12.2015 bekräftigt, dass ein pauschaler Beförderungsausschluss nicht zu rechtfertigen sei, ergänzt der BSK.
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