Gas-Fraktion freut sich auf längere Begünstigung
Der Deutsche Bundestag hat sich am 2. Juni 2017 dafür entschieden, die Steuerermäßigung für Autogas bis einschließlich 2022 zu verlängern. Das teilt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. mit. Nach seinen Informationen wird die Begünstigung von Autogas ab 2019 schrittweise abgebaut. Von 2019 bis 2022 erhöhe sich die steuerliche Belastung je Liter Autogas jährlich um etwa drei Cent. Ab 2023 verlange der Fiskus 14,7 Cent mehr pro Liter als heute.
Während der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. die entsprechende Änderung des Energiesteuergesetzes begrüßt, schreibt der Dachverband Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V., er begrüße die vorgesehene Weiterführung dieser Steuerermäßigung zwar grundsätzlich. Die Ermäßigung nur bis 2022 sei allerdings zu kurz und werde nicht verhindern können, dass dieser Markt austrockne. Der MEW bezeichnet sich als Dachverband des unabhängigen Mineralölmittelstandes in Deutschland.
Schon zuvor, am 31. Mai 2017, hatte die Initiative Zukunft ERDGAS e.V. den Beschluss des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages begrüßt, die Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff bis 2026 über eine verringerte Energiesteuer zu verlängern.
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