Alles drauf: Der Schichtzettel für das Taxigewerbe

Ab sofort bietet der Münchener HUSS-VERLAG in seinem breiten Programm für das Taxigewerbe einen Schichtzettel an, der alle Angaben enthält, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Redaktion (allg.)
Dazu gehören Angaben, die sich vom Kilometerzähler und dem Taxameter ablesen lassen. Zusätzlich bietet der Schichtzettel des HUSS-VERLAGES separate Zeilen für Lohn, Auslagen und bargeldlose Zahlungen, sodass durch einfache Subtraktion der tatsächlich beim Unternehmer abgelieferte Bargeldbetrag ermittelt werden kann. Der Taxi-Fahrer kann problemlos alle geforderten Informationen eintragen, da das Formular absolut logisch und selbst-erklärend aufgebaut ist. Durch die Aufbewahrung dieser Schichtzettel erspart sich der Unternehmer überhöhte Umsatzschätzungen des Finanzamtes. Denn wenn der Unternehmer bei einer Außenprüfung keine Schichtzettel vorweisen kann, ist das Finanzamt zu einer Umsatzschätzung berechtigt, die oft einen „Unsicherheitszuschlag“ enthält. Der Hintergrund dafür ist, dass auch nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende gemäß §22 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Verbindung mit §§ 63 bis 68 der Durchführungsverordnung zum UStG verpflichtet sind, ihre Betriebseinnahmen einzeln aufzuzeichnen und gemäß § 147 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) 1977 aufzubewahren. Im Taxigewerbe dient dazu der Schichtzettel in dem die Einnahmen und gefahrenen Kilometer einer Schicht erfasst werden. Schichtnachweis, Format DIN A 6, Bestell-Nr. 18902, 50 Blatt zum Preis von EUR 1,80 zzgl. MwSt., Staffelpreise ab 10 Stück zu EUR 1,65 bzw. ab 20 Stück EUR 1,50 zzgl. MwSt. erhältlich bei der HUSS-VERLAG GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80912 Tel. 089/32391-0, Fax +49(89)/32391-41 oder im Internet unter www.huss-shop.de
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