Versicherungswechsel nach Beitragerhöhung auch im Dezember möglich

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist auch im Dezember noch durchführbar. Zumindest dann, wenn der aktuelle Anbieter den Beitrag erhöht hat. Steigt dieser wegen eines Schadensfalls, besteht jedoch kein Sonderkündigungsrecht.
Redaktion (allg.)
Darauf weist der ADAC hin. Wer den Kündigungstermin 30. November 2009 verschwitzt hat, dem bietet sich nach Angaben des Automobilclubs mit dem so genannten Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance. Eine außerordentliche Kündigung steht demnach jedem Autofahrer zu, dessen Kfz-Versicherung sich erhöht hat. Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte in so einem Fall einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der ADAC weist darauf hin, dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Deshalb rät der Automobilclub, genau hinzuschauen. Wichtig sei, dass der Kunde in der schriftlichen Kündigung klar Bezug auf die Beitragserhöhung nimmt, ansonsten könne diese nach dem 30. November abgelehnt werden. Die Chance der außerordentlichen Kündigung gelte auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen teurer geworden ist. Steigt der Beitrag jedoch wegen eines Schadensfalls, besteht laut ADAC kein Sonderkündigungsrecht.
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