Tachomanipulation künftig eine Straftat

Wer in der Vergangenheit Tachos manipulierte, um weniger Kilometer vorzutäuschen, konnte hierfür juristisch nicht belangt werden. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen und Tachomanipulierer mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
Redaktion (allg.)
Eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat Verkehrsminister Manfred Stolpe in Absprache mit Justizministerin Brigitte Zypries angekündigt. Illegale Änderungen am Kilometerzähler sollen demnach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Gesetzesänderung werde notwendig, um potenzielle Gebrauchtwagenkäufer oder Versicherungen besser vor Benachteiligungen schützen zu können. Einschlägige Anbieter werben derzeit damit, dass das Manipulieren am Kilometerzähler straffrei sei. Dem schiebt der Gesetzgeber jetzt einen Riegel vor. Der Automobilclub ADAC begrüßte die Initiative als einzig wirksame Möglichkeit, den Boom der Tachomanipulationen zu begrenzen und nannte die Gesetzesinitiative einen Erfolg für den Verbraucherschutz. Damit werde auch verboten, Computerprogramme herzustellen, die zur Verfälschung von Messdaten dienen.
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