Die jährliche Steuererklärung muss mal wieder beim Finanzamt eingereicht werden. Und dabei gibt es unter Umständen mehrere verschiedene Steuererklärungen abzugeben. Neben der klassischen Einkommensteuererklärung kommen insbesondere die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung und bei Körperschaften die Körperschaftsteuererklärung in Betracht.
Ab 2018 haben sich die Abgabefristen geändert. Diejenigen, die einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärungen beauftragen, haben zwei Monate mehr Zeit, die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die verlängerte Abgabefrist läuft nunmehr bis zum 02. März 2020.
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