Erklär-Video zu E-Scootern im ÖPNV

E-Scooter dürfen seit 2014 nur noch in Linienbussen mitgenommen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Bild: BSK
E-Scooter dürfen seit 2014 nur noch in Linienbussen mitgenommen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Bild: BSK
Dietmar Fund

Viele Taxi- und auf einem E-Scooter zu Mietwagenunternehmer, die rollstuhlgerechte Fahrzeuge einsetzen, haben hin und wieder auch mit Fahrgästen mit E-Scootern zu tun. Sie sollten sich ruhig einmal ein elfminütiges Erklär-Video anschauen, das der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) mit Unterstützung der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH und der Aktion Mensch hat drehen lassen, und sei es nur, um Gesprächsstoff mit den Fahrgästen zu haben.

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Seite 8 | Rubrik Taxi-News
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