Eine tagtäglich auch in Taxisund Mietwagen geübte Praxis ist angesichts einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Oktober 2023 dringend zu überprüfen. Der BGH hat in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 287/22 die bisher sehr unterschiedlich beantwortete Frage, ob man in einer Einbahnstraße auch rückwärts fahren darf, nun eindeutig entschieden: Das Vorschriftszeichen 220 in Verbindung mit Paragraf 41 Abs. 1 StVO ist nach dem höchsten deutschen Zivilgericht ohne Wenn und Aber so auszulegen, dass die Einbahnstraße nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren werden darf.
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