Auch Mietwagen- und Taxiunternehmer sind von der Corona-Pandemie in erheblichem Maße betroffen und haben wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen. Um sie abzumildern, hat der Gesetzgeber zunächst beschränkt bis Mai 2020 die Corona-Soforthilfe gewährt, die in einem vergleichsweise formlosen Verfahren beantragt werden konnte (sogenannte Bundeshilfen). Einige Bundesländer haben zum Teil ergänzend weitere Zuschüsse gewährt, die unter Umständen vom Bund abweichende Voraussetzungen und Anknüpfungspunkte hatten (sogenannte Landeszuschüsse).
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