Für Gebäudereiniger gilt ein Mindestlohn von 9 Euro. Die Rechtsabteilung des Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) stellt jedoch klar, dass Verkehrsunternehmen wie Bus- oder Taxiunternehmen ihren Reinigungskräften diesen Mindestlohn nicht bezahlen müssen.