In den schleswig-holsteinischen Städten Husum und Heide dürfen seit rund drei Monaten Fahrgäste per Ausnahmegenehmigung auch in Smart-Taxis befördert werden, aber natürlich nur zum gültigen Taxitarif. Deshalb darf der Unternehmer auch nicht mit Preisvorteilen seiner Kleinwagen werben, entschied das Landgericht Itzehoe.