Warum ein Rahmenvertrag definiertes Pflichtfahrgebiet nicht überall Beifall findet.
Wer in Sachsen AOK-Patienten, kann die Fahrten nach Taxitrarif abrechnen, solange sie sich im Bereich bis zu 20 Kilometer bewegen. Ein Nachteil für die Regionen, in denen das Pflichtfahrgebiet deutlich größer ist.