Kein Geld ohne Nachweis
Taxi- und Mietwagenunternehmer aus Niedersachsen, die auf Grundlage des GVN-Rahmenvertrags nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer befördern, müssen den Kassen jährlich nachweisen, dass ihre Fahrzeuge dafür geeignet sind. Sonst gibt es kein Geld.