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Kein Geld ohne Nachweis

Krankenfahrten mit nicht umsetzbaren Rolli-Fahrgästen

Taxi- und Mietwagenunternehmer aus Niedersachsen, die auf Grundlage des GVN-Rahmenvertrags nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer befördern, müssen den Kassen jährlich nachweisen, dass ihre Fahrzeuge dafür geeignet sind. Sonst gibt es kein Geld.